Überprüfung der Fahreignung


In Deutschland gilt die sogenannte „Vorsorgepflicht“. Diese regelt, dass jede(r) Betroffene nach einer Erkrankung verpflichtet ist eigenverantwortlich zu überprüfen, ob er/sie weiterhin ein Kraftfahrzeug sicher führen kann.

 

Als Klinische Neuropsychologin (GNP) / Neuro-Psychologische Gutachterin (GNP) kann ich fahrrelevante Aufmerksamkeitsleistungen nach einer Hirnverletzung (z.B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Hirn-Operationen) untersuchen und Ihnen eine Empfehlung bezüglich der Fahreignung aus neuropsychologischer Sicht geben.

Dabei richte ich mich nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). 

 

Zusammen mit der fachärztlichen Begutachtung (in jedem Fall notwendig) kommen Sie so der Vorsorgepflicht in Bezug auf die Fahreignung nach.

 

Gerne berate ich Sie zum Thema Fahreignung:

Telefon: 0160-96454178 

post@birgitsieber.de